Logopädie umfasst die Prävention, Früherkennung, Beratung, Frühförderung, Therapie und Rehabilitation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen bei Menschen jeden Alters. Erfahren Sie gerne mehr über die einzelnen Störungsbilder.
Kinder | Jugendliche & Erwachsene
Sie vermuten bei sich selbst oder bei Ihrem Kind den Bedarf für logopädische Therapie? Dann führt Sie der erste Weg zu Ihrem (Fach-)Arzt. Sofern tatsächlich Therapiebedarf besteht, stellt dieser eine Heilmittelverordnung aus. Im Anschluss können Sie sich zwecks Terminabsprache mit uns in Verbindung setzen. Unsere Kontaktdaten finden Sie HIER.
Grundsätzlich gilt, dass logopädische Therapie nur nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden darf. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, folgende Leistungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zu nehmen:
- Stimmprävention /-coaching
- Sprachförderung
- Eltern- und Angehörigenberatung
Manchmal ist es schwer zu erkennen, welche Auffälligkeiten (noch) normal sind und welche bereits eine Behandlungsindikation darstellen. Sollten Sie (oder auch der behandelnde Arzt) unsicher sein, kommen Sie gerne auf uns zu. HIER finden Sie unsere Kontaktdaten.
- Hausarzt
- Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Neurologe
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Psychologe
- Phoniater
- Pädaudiologe
Die erste(n) Sitzung(en) dienen der Anamnese und Diagnostik, d.h. wir machen uns zunächst ein Bild der Störung und erfragen für uns relevante Informationen. Dies bildet die Grundlage für die Auswahl der Schwerpunkte und für die Anpassung der Therapieinhalte. Uns ist es wichtig, sofern sinnvoll, auch Angehörige in die Therapie einzubinden und zu beraten. Außerdem liegt uns die interdisziplinäre Arbeit am Herzen, sodass wir gerne in Absprache mit Ihnen Kontakt zu Ärzten und anderen Therapeuten, Erziehern und/oder Lehrern aufnehmen.
Die Behandlungen findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt. Je nach Verordnung dauert eine Behandlung 30, 45 oder 60 Minuten. Über Dauer, Frequenz und Anzahl der Behandlungen entscheidet der verordnende Arzt.
Je nach Kapazität führen wir auch Behandlungen als Hausbesuch im Umkreis von ca. 10 Kilometern (maximale Fahrzeit 15 Minuten) durch. Wichtig hierfür ist, dass der Arzt die Leistung eines Hausbesuchs auf der Heilmittelverordnung vermerken muss.